Zurückweisung einer in der Berufungsinstanz erhobenen Widerklage
BGH, Urteil vom 21.06.1963 - Aktenzeichen VI ZR 259/62
DRsp Nr. 1994/6211
Zurückweisung einer in der Berufungsinstanz erhobenen Widerklage
Bei Gegenforderungen aus Verkehrsunfällen ist eine mögliche Verzögerung der Entscheidung im allgemeinen noch kein Grund, eine erst im Berufungsrechtszug erhobene Widerklage zurückzuweisen.