I.
Das Amtsgericht Recklinghausen hat den Angeklagten durch Urteil vom 6. Dezember 2001 gemeinsam mit seiner Tochter wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist, verurteilt. Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Angeklagten ist durch Urteil der 2. auswärtigen Strafkammer - Jugendkammer - Recklinghausen des Landgerichts Bochum vom 16. Mai 2002 gemäß §
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