Checkliste: Korrekte private Geschwindigkeitsmessungen? |
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ja |
nein |
War ein verantwortlich leitender und sachkundiger Polizeibeamter vor Ort? |
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Gegebenenfalls: War bei der Messung ein sachkundiger und verantwortungstragender Kommunalbeamter vor Ort? |
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Lag eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage für die Kommune vor? |
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War selbständiges und eigenverantwortliches Handeln des Beamten gegeben? |
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War ggf. ein Hilfspolizist rechtmäßig bestimmt und sachkundig sowie leitend vor Ort? |
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Indizien: Bestimmung des Messorts durch Dritten und etwaige Einzelfallentscheidungen zur Verwerfung der Messung. |
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Lag eine technisch ordnungsgemäße Durchführung der Radarmessung vor? |
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Lagen Beweisverwertungsverbote vor? |
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Regelmäßig nur Beweiserhebungsverbot, Beweisverwertung bejaht, wenn willkürlich oder unter bewusster Missachtung der geltenden Vorschriften das Beweisergebnis gewonnen wurde. |
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Ziel der Messung: Aufrechterhaltung und Besserung der Verkehrsdisziplin. (Ein Verstoß hiergegen kann zumindest zur Einstellung des Verfahrens bzw. zur Minderung der Schuld genügen.)Rechtsprechung: BayObLG, Beschl. v. 29.09.2004 - 1 ObOWi 390/04, DAR 2004, 709; OLG Frankfurt, Beschl. v. 06.11.2019 - 2 Ss-OWi 942/19; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 18.05.2017 - Ss Bs 8/2017 (8/17 OWi) |
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