Checkliste: Können vermehrte Bedürfnisse geltend gemacht werden?

Checkliste: Können vermehrte Bedürfnisse geltend gemacht werden?

 

 

ja

nein

Liegt ein Schadensersatzanspruch gemäß § 249 BGB vor?
Ist er fiktiv und konkret abrechenbar?
Dient er dem Ausgleich laufender Aufwendungen zur Kompensation eines Dauerschadens?
Verrentung grundsätzlich möglich, § 843 Abs. 3 BGB.

 

 

Rentenansprüche können gemäß § 323 ZPO im Rahmen der gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden.

 

 

Ausgewählte Ansprüche:

 

 

behindertengerechter Umbau der Wohnung
Diät
erhöhte Versicherungsprämien, z.B. Krankenkasse
Hilfskraft bei Haushaltsführung
Körperpflegemittel
Kosten einer erforderlichen Hilfskraft
Krankenhaustagegeldversicherung
Kuren
Mehrverschleiß an Kleidern
orthopädische Hilfsmittel
Privatunterrichtung für Schüler
Rollstuhl
Stärkungsmittel
Zusatzausstattung des Fahrzeugs, behindertengerechte Einrichtung etc.