Checkliste: Können vermehrte Bedürfnisse geltend gemacht werden? |
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ja |
nein |
Liegt ein Schadensersatzanspruch gemäß § 249 BGB vor? |
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Ist er fiktiv und konkret abrechenbar? |
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Dient er dem Ausgleich laufender Aufwendungen zur Kompensation eines Dauerschadens? |
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Verrentung grundsätzlich möglich, § 843 Abs. 3 BGB. |
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Rentenansprüche können gemäß § 323 ZPO im Rahmen der gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. |
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Ausgewählte Ansprüche: |
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behindertengerechter Umbau der Wohnung |
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Diät |
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erhöhte Versicherungsprämien, z.B. Krankenkasse |
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Hilfskraft bei Haushaltsführung |
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Körperpflegemittel |
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Kosten einer erforderlichen Hilfskraft |
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Krankenhaustagegeldversicherung |
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Kuren |
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Mehrverschleiß an Kleidern |
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orthopädische Hilfsmittel |
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Privatunterrichtung für Schüler |
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Rollstuhl |
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Stärkungsmittel |
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Zusatzausstattung des Fahrzeugs, behindertengerechte Einrichtung etc. |
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