Übersicht Abgrenzung Sachmängelhaftung Garantie und Kulanz

Abgrenzung Sachmängelhaftung, Garantie und Kulanz

 

- Sachmängelhaftung -

 

Was bedeutet Sachmängelhaftung?

Der Begriff Sachmängelhaftung (auch Gewährleistung genannt) definiert die gesetzliche Einstandpflicht des Verkäufers für Mängel, die bei Übergabe der gekauften Sache bereits vorhanden waren.

 

Was ist ein Mangel?

Ein Mangel liegt vor, wenn die Beschaffenheit der verkauften Sache von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Ist eine Beschaffenheit nicht vereinbart, ist der Kaufgegenstand mangelhaft, wenn er für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung ungeeignet ist oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

 

Wer muss für die Sachmängelhaftungsansprüche einstehen?

Für die Sachmängelansprüche muss der Verkäufer, nicht der Hersteller einstehen.

 

Wie lange gilt die Sachmängelhaftung?

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist gilt zwei Jahre und beginnt ab Übergabe der Sache zu laufen.

 

Kann die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden?