Verkehrsopferschutz

Autor: Hering

In Andorra ist ein Garantiefond eingerichtet, der in den Fällen haftet, in denen ein nichtversichertes Fahrzeug einen Unfall verursacht hat. Die Haftung ist begrenzt auf maximal 150.000 Euro. Bei Sachschäden leistet der Garantiefond bis zu 18.000 Euro mit einem Selbstbehalt von 10 %. Die Verjährungsfrist gegenüber dem Fonds beträgt sechs Monate, sie verlängert sich auf ein Jahr wenn der Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs unbekannt ist.