Autor: Stephan Schröder |
Bereits bei der Informationsaufnahme ist zu klären, ob im Fall einer verzögerten Regulierung durch die gegnerische Versicherung der Mandant
die Unfallrechnungen selbst bezahlen kann |
oder ob er zur Auslösung des Fahrzeugs bei der Reparaturwerkstatt auf die Inanspruchnahme eines Zwischenkredits angewiesen ist |
In jedem Fall sollte die Bank/Sparkasse des Mandanten und seine IBAN notiert werden.
Einen Textvorschlag zu den hieraus ergebenden Konsequenzen hinsichtlich einer Kredit-Voranfrage ist in Teil 4.4.6 nachzulesen, zu entsprechenden Hinweisen an den Mandanten innerhalb der Mandatsbestätigung in Teil 4.3.7.
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