Autor: Stephan Schröder |
Das Verkehrsrecht unterscheidet sich grundlegend von der bürgerlich-rechtlichen Haftung. Es kommen weitere Anspruchsgrundlagen hinzu, welche sowohl die Haftungsvoraussetzungen wie auch die Position des Mandanten vom geschädigten Anspruchssteller auf die des Mithaftenden erweitern. Durch das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften haben sich ferner mit Wirkung zum 01.08.2002 grundlegende Änderungen dieses Haftungssystems ergeben.
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