Nettoeinkommen der Arbeiter, Angestellten und Beamten

Autor: Stephan Schröder

Zugrunde gelegt wird das monatliche Durchschnittseinkommen, regelmäßig gebildet aus den Jahreseinkünften des dem Unfallzeitpunkt vorausgegangenen Kalenderjahres, wobei Zahlungen, die nicht monatlich anfallen, auf das Jahr umgerechnet werden. Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass bis zum Unfallzeitpunkt Steigerungen, beispielsweise in Form einer Gehaltserhöhung, eingetreten sind oder bei Fortleben des Pflichtigen eingetreten wären, wird der vom Jahresbeginn bis zum Unfallzeitpunkt erzielte Durchschnittsbetrag auf den gesamten Jahreszeitraum hochgerechnet. Zahlungen, die nur einmal im Kalenderjahr erfolgen und im Unfallzeitpunkt noch nicht geleistet waren, werden nach dem Betrag des Vorjahres berücksichtigt, es sei denn, dass schon im Unfallzeitpunkt eine Erhöhung für das laufende Jahr feststand. Hierbei werden neben dem eigentlichen, regelmäßig wiederkehrenden Lohn bzw. Gehalt mitberücksichtigt:

Weihnachts- und Urlaubsgeld (wie bereits angeführt, anteilig auf den Monat verteilt - BGH);

Treueprämien (ebenfalls anteilig umgelegt);

Überstundenvergütung; Spesen und Auslösen und sonstige Aufwendungsentschädigungen nur und insoweit, als sie einen tatsächlichen Bedarf überstiegen haben;

Wohngeld; Ortszuschläge; Rückvergütungen auf Lohnsteuer und Einkommensteuer;

Sachbezüge wie freie Wohnung, freie Kosten, Deputate, Arbeitgeberzuschüsse;