Abrechnung bei Personenmehrheiten auf Seiten von Mandanten und Gegner

Autor: Chirstian Sitter

Die zuvor dargestellte Berechnung und Erstattung der Anwaltsgebühren wird komplizierter, wenn auf einer der beiden Seiten mehrere Personen stehen, sei es, dass mehrere Auftraggeber einen Anwalt beauftragen oder mehrere Auftraggeber mehrere Anwälte oder der Auftrag sich gegen mehrere Gegner richtet. Auch im Bereich der Schadensregulierung ist das tägliche Praxis, z.B.:

1.

Halter und Fahrer eines Fahrzeugs beauftragen einen Anwalt, ihre Schadensersatzansprüche aus dem Unfall außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.

2.

Sowohl Halter als auch Versicherung und der Fahrer sind verklagt und beauftragen jeweils einen Anwalt, so dass auch der Anwalt der Klagepartei deren Erstattungsanspruch beurteilen muss.

3.

Aus demselben Schadensereignis werden sowohl Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Gegners als auch die Kaskoversicherung des Mandanten geltend gemacht.