Schadensberechnung bei Beschaffung eines Ersatzwagens

Autor: Stephan Schröder

Wenn der Mandant aufgrund der Unfallbeschädigung das Vertrauen in sein Fahrzeug verloren hat und ein Ersatzfahrzeug anschaffen möchte, ist die Berechnung des Schadens unter vier Konstellationen möglich:

Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert);

Abrechnung auf der Basis der Reparaturkosten gemäß Sachverständigengutachten

Abrechnung nach Wiederbeschaffungsaufwand trotz an sich bestehender Reparaturwürdigkeit

Abrechnung nach dem Preis eines angeschafften Neufahrzeugs

Je nachdem welche Abrechnungsart gewählt wird, kann sich der Umfang des Schadensersatzanspruchs wieder verändern.