Autor: Stephan Schröder |
Der erste Schritt des Schadenssachbearbeiters der Versicherung ist die Prüfung, ob das Fahrzeug bei der angeschriebenen Gesellschaft versichert ist. Das Fahrzeug stellt ein Einzelrisiko dar und ist unter einer Versicherungsscheinnummer erfasst. Es empfiehlt sich, daher bereits im Anspruchsschreiben die Versicherungsscheinnummer und das Kfz-Kennzeichen anzugeben.
Über den Zentralruf der Autoversicherer kann man die Versicherung und die Versicherungsscheinnummer erfragen.
Für jeden gemeldeten Schaden wird bei den Gesellschaften eine gesonderte Schadensakte angelegt, die eine Schadensnummer erhält. Anhand dieser Schadennummer erfolgt im Verlauf der gesamten Regulierung die Identifizierung der Schadensakte. Diese aus der ersten Stellungnahme der Versicherung ersichtliche Schadennummer sollte stets und in erster Linie bei der folgenden Korrespondenz angegeben werden.
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