Datum, Uhrzeit

Autor: Stephan Schröder

Die Angabe des Datums, zu dem sich der Unfall ereignet hat, ist an sich selbstverständlich; ihr kommt eine weitere Bedeutung daraus zu, dass sich hieraus auch die Verjährungs- und Ausschlussfristen errechnen. Zu den Einzelheiten siehe Teil 8.1.3.

Die präzise Feststellung der Uhrzeit, zu der sich der Unfall ereignet hat, kann dann wichtig werden, wenn die Licht- und damit Sichtverhältnisse (z.B. Sonnenstand) für die Haftungsbeurteilung heranzuziehen sind; ferner auch dann, wenn das Aktenzeichen der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten ermittelt werden muss.

Hinweis!