Autor: Stephan Schröder |
Die von den Versicherern geübte Vorschusspraxis kann Rechtsfragen in zwei Fällen aufwerfen:
zum einen dann, wenn der Versicherer die Leistung zurückfordert, weil sich herausgestellt hat, dass seine Haftung nicht oder nur im Teilumfang besteht, |
zum anderen, wenn es um die Frage geht, auf welche einzelnen Positionen des Gesamtschadens der Vorschuss anzurechnen ist. |
Ein wichtiges Unterscheidungskriterium ist die Beweislast: Wer muss das Bestehen des Anspruchs beweisen, wenn die Vorschusszahlung zurückgefordert wird?
Hierbei muss unterschieden werden zwischen Vorauszahlung einerseits und Vorschuss andererseits:
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