Nebenpflichten des Unternehmers

Autor: Jansen

Die Pflichten der Vertragsparteien sind nicht auf die gesetzlich geregelten Hauptleistungspflichten beschränkt. Sowohl Unternehmer als auch Besteller treffen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben eine Reihe von Nebenpflichten. Im Bereich der Kfz-Reparatur haben die Nebenpflichten des Bestellers aber kaum eine Bedeutung.

Die Verletzung von Nebenpflichten führt zu einer Haftung aus culpa in contrahendo (cic) oder positiver Vertragsverletzung (pVV) und einer Schadenersatzpflicht des Unternehmers. Diese Rechtsinstitute wurden mit der Schuldrechtsreform in das Leistungsstörungsrecht des BGB eingebunden (§§ 241 Abs. 2, 280, 311 Abs. 2 BGB).