Versicherungsvertragsrecht

Autor: Hering

Eine Checkliste zur Aufklärungsobliegenheit nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) finden Sie hier:

(Siehe auch → Obliegenheitsverletzungen Rdnr. 1 ff.)

Die nachstehenden Informationen basieren auf den Musterbedingungen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV), d.h. den AKB 2008. Diese müssen von den Versicherern nicht verwendet werden, sie können ihren Versicherungsverträgen hauseigene allgemeine Versicherungsbedingungen zugrunde legen. Allerdings können Sie z.B. in Bezug auf die Obliegenheiten nicht von den Regelungen des § 28 VVG zum Nachteil ihrer Versicherungsnehmer abweichen. Insoweit müssen bei jedem versicherungsrechtlichen Mandat die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen geprüft werden. Bei vielen Versicherern können diese über die Internetadresse des Versicherers abgefragt werden.

Die Aufklärungsobliegenheit in E.1.3 AKB 2008 will den Versicherer in die Lage versetzen, die Informationen zu erhalten, die er selber nicht hat, die er jedoch benötigt, um den Versicherungsfall sachgemäß bearbeiten zu können.