Haftungsrecht

Autor: Schaefer

1. Ermittlung des gegnerischen Haftpflichtversicherers/Fahrers/Halters

Durch die 4. KH-Richtlinie (ABl. EG Nr. L 181 v. 20.07.2000, 65) haben seit dem 01.01.2003 zahlreiche Vorschriften aus dem Bereich des Verkehrsrechts eine Änderung erfahren. Durch die Umsetzung der Richtlinie soll die Abwicklung vor Verkehrsunfällen im Ausland erleichtert werden. Diese Richtlinie gilt nur für Fahrzeuge, die in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen sind. Im Gegensatz hierzu greift das seit Jahren bewährte System der "Grünen Karte" bei Unfällen, die sich im Inland ereignen und bei denen ein ausländisches Fahrzeug beteiligt ist. Zum System der "Grünen Karte" siehe insbesondere Schmitt, VersR 1993, 1200; VersR 1980, 890; VersR 1986, 956; VersR 1980, 885; VersR 1970, 497. Hinweise zur Bearbeitung befinden sich auch auf der Internetseite des Büros Grüne Karte (www.gruene-karte.de).