Haftungsrecht

Autor: Schaefer

I. Radioanlagen

Schätzt der Sachverständige Wiederbeschaffungskosten im Rahmen des "gleichwertigen” Fahrzeugs mit Radioanlage, so ist die Radioanlage in dem sachverständig geschätzten Wiederbeschaffungswert bereits enthalten. Dieses gilt zumindest für normale Anlagen. Für besondersexklusive Radioanlagen muss beim Sachverständigen geklärt werden, ob diese in seiner Schätzung enthalten sind oder welcher Zuschlag gemacht werden muss.

II. Behindertengerechte Ausstattung

Der Umbau oder Neueinbau von Behinderten-Spezialeinrichtungen stellt keine Wertverbesserung dar und ist ohne Neu-für-alt-Abzug von der Haftpflichtversicherung des Schädigers zu tragen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.05.1994 - 1 U 87/93, VersR 1995, 1449).

III. Sonstige Umbaukosten

Diese sind zu ersetzen, sei es durch ihre Erwähnung im Sachverständigengutachten, sei es durch tatsächlichen Anfall.