LG Aachen - Urteil vom 05.03.1981 (6 S 165/80) - DRsp Nr. 1994/14230
LG Aachen, Urteil vom 05.03.1981 - Aktenzeichen 6 S 165/80
DRsp Nr. 1994/14230
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Interessenwahrnehmung in einer Bußgeldangelegenheit ist als solche für die Beurteilung der Frage, ob die Rechtsverfolgung notwendig und insbesondere auch nicht mutwillig erscheint, grundsätzlich ohne Bedeutung. Das gilt auch, wenn der auftraggebende Versicherungsnehmer Rechtsanwalt ist.