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Rechtsprechung
1983
Sonstige
Sonstige
AG
AG Recklinghausen
AG Recklinghausen - Urteil vom 27.09.1983
14 C 411/83
Normen:
BGB
§§
249
,
254
Abs.
2
;
Fundstellen:
ZfS 1983, 361
AG Recklinghausen - Urteil vom 27.09.1983 (14 C 411/83) - DRsp Nr. 1994/15895
AG Recklinghausen,
Urteil
vom 27.09.1983
- Aktenzeichen 14 C 411/83
DRsp Nr. 1994/15895
Bei einem Reparaturschaden in Höhe von 807,00 DM sind Sachverständigenkosten - hier in Höhe von 110,00 DM erstattungspflichtig.
Normenkette:
BGB
§§
249
,
254
Abs.
2
;
Fundstellen
ZfS 1983, 361
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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