LG Hamburg - Urteil vom 10.11.1989 (6 O 391/88)
Der Wagen der Kl. gehört zur Hubraumklasse 5. Da die Kl. keinen billigeren Mietwagen in Anspruch genommen hat, ist nach dieser Hubraumklasse abzurechnen. Ausgehend von einer täglichen Durchschnittsfahrleistung des [...]