FG München - Urteil vom 17.07.1996 (4 K 2692/94) - DRsp Nr. 1997/6231
FG München, Urteil vom 17.07.1996 - Aktenzeichen 4 K 2692/94
DRsp Nr. 1997/6231
Ein Pickup-Fahrzeug mit Doppelkabine ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich - unabhängig von der Einstufung in den Fahrzeugpapieren - dann als Pkw und nicht als Lkw anzusehen, wenn der Personentransport im Vordergrund steht. Etwas anderes gilt dann, wenn die Ladefläche deutlich erkennbar die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche übertrifft.