'Nach § 843 Abs. 1 BGB kann der Kl. die Aufwendungen ersetzt verlangen, die für seine Unterkunft und Versorgung in einer von ihm unterhaltenen Wohnung notwendig sind. ... Der Mehrbedarf des Kl. bemißt sich nach den [...]
OLG Bremen - Beschluß vom 20.04.1998 (Ss (Z) 83/97)