OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.06.2000 (24 U 158/98)
Die Berufung ist unbegründet. Die Klägerin kann Wandelung des Kaufvertrages vom 07.04.1997 nicht verlangen. Das Gesetz eröffnet zugunsten der Käuferin die Wandelung unter anderem dann, wenn die gekaufte Sache sich zum [...]