AG Wennigsen - Urteil vom 13.01.2000
3 C 259/99
Normen:
BGB § 812 § 814 ;
Fundstellen:
DAR 2000, 221
DRsp I(144)151c

Bereicherungsausgleich für rechtsgrundlos erbrachte Haftpflichtversicherungsleistungen; kein Anspruch wegen zunächst mit, sodann ohne Vorbehalt geleisteter Teilzahlungen

AG Wennigsen, Urteil vom 13.01.2000 - Aktenzeichen 3 C 259/99

DRsp Nr. 2004/1713

Bereicherungsausgleich für rechtsgrundlos erbrachte Haftpflichtversicherungsleistungen; kein Anspruch wegen zunächst mit, sodann ohne Vorbehalt geleisteter Teilzahlungen

Der Anspruch eines Haftpflichtversicherers auf Rückerstattung rechtsgrundlos geleisteter Teilzahlungen auf einen Unfallschaden ist gem. § 814 BGB ausgeschlossen, wenn der Versicherer die Zahlungen zwar zunächst unter Vorbehalt, später aber ohne einen entsprechenden Vorbehalt erbracht und damit den Eindruck einer endgültigen Abrechnung - unter Verzicht auf Rückforderung - erweckt hat.

Normenkette:

BGB § 812 § 814 ;
Fundstellen
DAR 2000, 221
DRsp I(144)151c