OVG Saarland - Beschluss vom 09.07.2004 (1 W 11/04)
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 3.3.2004 ist zwar zulässig, aber unbegründet. Durch die genannte Entscheidung wurde das Begehren der Antragsteller zurückgewiesen, gemäß [...]