VGH Bayern - Beschluss vom 04.12.2014 (11 ZB 14.189)
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. I. Gegenstand der [...]