VG Stuttgart - Beschluss vom 13.11.2015 (5 K 3762/15)
Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt. I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers [...]