LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.04.2018 (L 7 SO 3501/16)
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 31. August 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Der Rechtsstreit [...]