LAG Nürnberg - Urteil vom 18.02.2020
7 Sa 202/19
Normen:
MTV Filmtheater (HausTV) v. 27.01.2017 § 5 Nr. 1 S. 3; MTV Filmtheater (HausTV) v. 27.01.2017 § 10 Nr. 2;
Fundstellen:
BB 2020, 1396
Vorinstanzen:
ArbG Bamberg, vom 21.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 376/18

Tarifliche Vergütung für tatsächlich geleistete Abeitsstunden am HeiligabendAuslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages

LAG Nürnberg, Urteil vom 18.02.2020 - Aktenzeichen 7 Sa 202/19

DRsp Nr. 2020/7703

Tarifliche Vergütung für tatsächlich geleistete Abeitsstunden am Heiligabend Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages

Die tarifliche Regelung "Wer am 24. Dezember arbeitet, erhält eine durchschnittliche Tagesvergütung sowie einen Zuschlag von 100% für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit" unter der Überschrift "Feiertagszuschläge" schließt den Anspruch des Arbeitnehmers auf den Lohn für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden an Heiligabend nicht aus.