LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 13.05.2020 (L 4 KR 1252/20 ER-B)
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Konstanz vom 19. März 2020 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. I. Die [...]