Autor: Göppl |
Ersetzt wird der zur Wiederherstellung erforderliche Geldbetrag, wobei eine quittierte Reparaturrechnung vorzulegen ist. Bei größeren Schäden empfiehlt es sich, einen Sachverständigen über die albanische Versicherung hinzuzuziehen. Auch Reparaturen, die der Geschädigte in seinem Heimatland durchführen lässt, werden erstattet.
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