Autor: Weingran |
Der Versicherungsschutz erstreckt sich z.B. auf Unfälle, die sich außerhalb Deutschlands in der EU sowie Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Kosovo, Liechtenstein, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien und im dem europäischen Teil der Türkei ereignen.
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