Autoren: Bildstein/Meyer |
Auch hier gilt eine Besonderheit, die dadurch bedingt ist, dass die dänischen Versicherer den Sachschaden ihres eigenen Versicherungsnehmers ersetzen und dann je im Umfang des Verursachungsbeitrags des gegnerischen Fahrzeugs bei dessen Versicherer regressieren. Aufgrund dessen wird der Kaskoselbstbehalt nur unter der Voraussetzung erstattet, dass der Gegner den Unfall allein verschuldet hat. Es ist allerdings das Abrechnungsschreiben der Kaskoversicherung vorzulegen.
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