Allgemeines zu Regulierungspraxis

Autorin: Kerschbaumer

Aufgrund der 4. KH-Richtlinie der Europäischen Union, die in Italien in nationales Recht umgesetzt ist, kann der Geschädigte nach einem Unfall in Italien seinen Schadensersatzanspruch in seinem Heimatland geltend machen. Die italienischen Haftpflichtversicherer sind verpflichtet, in allen Ländern der Europäischen Union Schadensregulierungsbeauftragte einzusetzen. Diese haben die Aufgabe, außergerichtlich Ansprüche aus Verkehrsunfällen im Heimatland des Geschädigten zu regulieren. Die Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland sind über die Auskunftsstelle:

Zentralruf der Autoversicherer/GDVFrankenstraße 18 20097 HamburgTel.: 0800 2502600oderunter www.zentralruf.de in der Online-Auskunftzu erfragen.