Autor: Eckersdorf |
Für Kraftfahrzeuge besteht Versicherungspflicht. Der Inhalt der Versicherungsbedingungen ist zwingend durch Verordnung festgelegt.
Dementsprechend haben Leistungsstörungen im Versicherungsverhältnis, also beispielsweise unterbliebene Schadensmeldung oder Prämienverzug, keine Auswirkung auf den Bestand des Versicherungsschutzes.
In Polen betragen die Mindestdeckungssummen:
Gegenstand | Betrag in Euro |
Personenschäden pro Ereignis | 5.210.000 |
Sachschäden pro Ereignis | 1.050.000 |
Stand: 30.10.2022
Der Haftpflichtversicherer des schädigenden Fahrzeugs kann direkt in Anspruch genommen und auch direkt verklagt werden. Geregelt ist dies in § 19 des Gesetzes über Pflichtversicherungen, Versicherungsgarantiefonds und das polnische Verkehrsversicherer-Büro. Im polnischen Recht ist gem. Art.
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