Autoren: Hartmann/Schomerus |
Bei einer Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung wird der vereinbarte Selbstbehalt auch von den spanischen Haftpflichtversicherern erstattet. Allerdings muss das Abrechnungsschreiben des Kaskoversicherers sowie ein Beleg über den Fahrzeugschaden, i.d.R. also eine quittierte Rechnung, vorgelegt werden. Keine Erstattung hingegen ist zu erwarten hinsichtlich der sogenannten Prämiennachteile, also der Mehrkosten, die der Geschädigte durch die Hochstufung seines Schadensfreiheitsrabatts in den darauffolgenden Jahren erleidet, da er die Schadensübernahme durch die Vollkaskoversicherung ja aus eigener Entscheidung nutzt.
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