Mietwagenkosten

Autoren: Göppl/Pöhlmann

Nach neuerer Rechtsprechung werden Mietwagenkosten ersetzt, auch wenn das Mietfahrzeug nicht beruflich benutzt wird. Bei Totalschaden erfolgt die Erstattung für die Zeit der Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, höchstens für drei Wochen. Bei Reparatur des geschädigten Fahrzeugs für die Zeit der Reparaturdauer.

Zudem werden ersparte Eigenaufwendungen i.H.v. durchschnittlich 20 % abgezogen. Dies gilt nicht, wenn ein Fahrzeug niedriger Klasse angemietet wird.