Der Kläger, der als Kradfahrer bei einem von einem Versicherungsnehmer der Beklagten allein verschuldeten Verkehrsunfall vom 17.05.1994 schwer verletzt wurde, beansprucht Zahlung von 45.000,- DM aus einem am 16.12.1997 mit der Beklagten geschlossenen Abfindungsvergleich.
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