OLG Düsseldorf - Urteil vom 11.05.2001
8 U 105/99
Normen:
BGB § 840 § 426 ;
Fundstellen:
VRS 100, 418

Abgeltung von Ansprüchen gegen den die Unfallverletzung behandelnden Arzt in einem Abfindungsvergleich

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2001 - Aktenzeichen 8 U 105/99

DRsp Nr. 2005/7589

Abgeltung von Ansprüchen gegen den die Unfallverletzung behandelnden Arzt in einem Abfindungsvergleich

»Ein Abfindungsvergleich zwischen dem Unfallverursacher und dem Unfallgeschädigten kann auch Ansprüche des Unfallgeschädigten gegen den die Unfallverletzung behandelnden Arzt abgelten, wenn der Arzt und der Unfallverursacher als Gesamtschuldner ersatzverpflichtet sind.«

Normenkette:

BGB § 840 § 426 ;
Fundstellen
VRS 100, 418