OLG Düsseldorf - Urteil vom 23.10.2001 (4 U 41/01)
Die Berufung bleibt ohne Erfolg. Dem Kläger steht gegen die Beklagte kein Anspruch auf eine Kaskoentschädigung gemäß §§ 1, 49 VVG in Verbindung mit § 12 1. I. b) AKB zu, weil er nicht den Vollbeweis dafür erbracht hat, [...]