Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu 200 DM Geldbuße verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat keinen Erfolg, führt aber zu einer Änderung des Schuldspruchs (Vorsatz statt Fahrlässigkeit) durch den Senat.
I.
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