OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.06.2001 - Aktenzeichen 14 U 255/00
DRsp Nr. 2003/16309
Kein Kfz-Diebstahl-Schutz im Parkhaus
1. Mangels Übernahme einer Obhutspflicht durch den Parkhausbetreiber sind Verträge über Kraftfahrzeugabstellung in Parkhäusern nicht als Verwahrungsverträge einzuordnen.2. Es besteht auch keine Nebenpflicht des Betreibers zur Versicherung der abgestellten Fahrzeuge gegen Diebstahl.