OLG Düsseldorf - Beschluss vom 22.06.2001
2b Ss (OWi) 164/01 - (OWi) 41/01 I
Normen:
StPO § 267 Abs. 1 ; StVO § 37 Abs. 2 ; BKatV § 1 Abs. 1 Anl. 1 Nr. 34.2 ;
Fundstellen:
DAR 2003, 86

Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2001 - Aktenzeichen 2b Ss (OWi) 164/01 - (OWi) 41/01 I

DRsp Nr. 2004/8980

Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

1. Bei einer Verurteilung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit sind in den Urteilsgründen die Einlassung des Betroffenen und Aussagen von Zeugen wiederzugeben. 2. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß, der mit einer automatischen Überwachungskamera festgestellt worden ist, sind weiterhin das angewandte Meßverfahren und berücksichtigte Toleranzwerte festzustellen.

Normenkette:

StPO § 267 Abs. 1 ; StVO § 37 Abs. 2 ; BKatV § 1 Abs. 1 Anl. 1 Nr. 34.2 ;
Fundstellen
DAR 2003, 86