OLG Düsseldorf - Urteil vom 04.12.2001
4 U 87/98
Normen:
AUB 88 § 2 Abs. 4 § 7 Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2003, 201
Vorinstanzen:
LG Kleve, vom 25.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 328/95

Kein Anspruch aus einer Unfallversicherung, wenn sich der Versicherungsnehmer weigert, zur Ausräumung des Verdachts der Simulation einer fachärztlichen Untersuchung zu unterziehen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2001 - Aktenzeichen 4 U 87/98

DRsp Nr. 2003/3627

Kein Anspruch aus einer Unfallversicherung, wenn sich der Versicherungsnehmer weigert, zur Ausräumung des Verdachts der Simulation einer fachärztlichen Untersuchung zu unterziehen

»Hat der Versnehmer durch einen Unfall eine inkomplette Querschnittslähmung erlitten, bestehen aber erhebliche Anhaltspunkte für die Annahme, dass er seine Gehfähigkeit zumindest in eingeschränktem Maße wiedererlangt hat und dass der Fortbestand der Querschnittslähmung teilweise psychogen bedingt (Ausschluss nach § 2 IV AUB 88) oder simuliert ist, so ist die Klage des Versicherungsnehmers auf Entschädigung wegen Vollinvalidität abzuweisen, wenn der Grad seiner unfallbedingten Beeinträchtigung auch unter Anwendung von § 287 ZPO nicht festgestellt werden kann, weil er sich auch nach Zurückweisung seiner Befangenheitsablehnung des beauftragten Sachverständigen noch weigert, sich der vom Gericht zur Ausräumung des Verdachts der Simulation angeodneten fachärztlichen Untersuchung und Begutachtung zu unterziehen.«

Normenkette:

AUB 88 § 2 Abs. 4 § 7 Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 287 ;

Tatbestand: