OLG Düsseldorf - Urteil vom 20.08.2001
1 U 160/99
Normen:
StVG § 12 Abs. 1 Ziff. 3 § 7 Abs. 1, Abs. 2 § 8 a § 16 ; PflVG § 3 Ziff. 1 ; ZSG § 9 Abs. 3 Nr. 2 ; BGB § 823 § 291 § 288 Abs. 1 ; StVO § 3 § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZV 2002, 565
OLGReport-Düsseldorf 2002, 366
Vorinstanzen:
LG Kleve, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 51/98

Sorgfaltspflichten des Fahrers beim Einbiegen aus einer wartepflichtigen Straße

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2001 - Aktenzeichen 1 U 160/99

DRsp Nr. 2001/13805

Sorgfaltspflichten des Fahrers beim Einbiegen aus einer wartepflichtigen Straße

1. Wer aus einer wartepflichtigen Straße auf eine Vorfahrtsstraße einbiegt, handelt nicht sorgfaltswidrig, wenn er sich nicht vergewissert, ob hinter einem herannahenden sichtbaren PKW ein weiteres nicht sichtbares Fahrzeug folgt und zum Überholen ausscheren kann.2. Eine Vorfahrtverletzung ist nur dann gegeben, wenn das auf der Vorfahrtstraße herannahende Fahrzeug zum Zeitpunkt des Einbiegens des wartepflichtigen Fahrzeugs bereits sichtbar war.In diesem Fall hat der Vorfahrtberechtigte darzulegen und zu beweisen, daß sein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Einbiegens für den wartepflichtigen Kfz-Führer bereits sichtbar war.

Normenkette:

StVG § 12 Abs. 1 Ziff. 3 § 7 Abs. 1, Abs. 2 § 8 a § 16 ; PflVG § 3 Ziff. 1 ; ZSG § 9 Abs. 3 Nr. 2 ; BGB § 823 § 291 § 288 Abs. 1 ; StVO § 3 § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 § 1 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

Berufung und Anschlussberufung sind zulässig, bleiben in der Sache jedoch ohne Erfolg. In Abänderung des landgerichtlichen Urteils war dem Antrag der Erst- und Zweitbeklagten folgend der Feststellungsausspruch für materielle unfallbedingte Zukunftsschäden des Klägers gemäß § 12 Abs. 1 Ziff. 3 des StVG auf den Haftungshöchstbetrag von 100.000,00 DM zu begrenzen.

I.