Abgrenzung von fahrerlaubnisfreiem Krankenfahrstuhl und fahrerlaubnispflichtigem Klein-Pkw
VGH Bayern, Beschluss vom 08.05.2001 - Aktenzeichen 11 B 99.3454
DRsp Nr. 2003/16589
Abgrenzung von fahrerlaubnisfreiem Krankenfahrstuhl und fahrerlaubnispflichtigem Klein-Pkw
1. Für die Unterscheidung zwischen einem fahrerlaubnisfreien motorisierten Krankenfahrstuhl und einem fahrerlaubnispflichtigen Klein-Pkw ist im Rahmen der bauartbedingten Zweckbestimmung nicht entscheidend auf das äußere Erscheinungsbild abzustellen.2. Ein Fahrzeug ist nach seiner Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmt, wenn es bereits nach der Konzeption seines Herstellers eine Konstruktion und Ausstattung aufweist, die speziell auf die Bedürfnisse dieser Personengruppe abstellt.