Autoren: Fellmann/Zimmer |
Abschlepp- und Stellplatzkosten werden in Höhe der angefallenen Kosten und bei Vorlage der Rechnung erstattet. Die Abschleppkosten jedoch nur bis zur nächstgelegenen Vertragswerkstatt. Sollte das Fahrzeug nach Deutschland verbracht werden, werden diese Kosten nicht erstattet.
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