Autoren: Fellmann/Zimmer |
In den Fällen, in denen der Geschädigte einen Sachverständigen beauftragt, sei es einen deutschen oder einen englischen Sachverständigen, werden diese Kosten i.d.R. erstattet. Es wird jedoch empfohlen, vorab bei der gegnerischen Versicherung anzufragen, ob sie die Kosten des Gutachtens übernimmt.
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