Allgemeines zu Sachschäden

Autoren: Fellmann/Zimmer

Grundsätzlich wird in Großbritannien - unabhängig davon, ob es sich um Sach- oder Personenschäden handelt - zwischen special damages und general damages unterschieden. Die Unterscheidung ist deswegen von Bedeutung, da die unter dem Begriff special damages fallenden Schäden größtenteils Schäden betreffen, die bis zum Zeitpunkt einer etwaigen Gerichtsverhandlung eingetreten sind und bis dahin exakt berechnet werden können.

General damages sind Schäden, die nicht konkret berechnet werden können bzw. die nach der Gerichtsverhandlung entstehen. So z.B. wird der Erwerbsschaden bis zum Gerichtsverfahren als special damages behandelt und der nach dem Urteil eintretende Erwerbsschaden als general damage bezeichnet.

Darüber hinaus ist die Unterscheidung zwischen special und general damages auch noch für die Verzinsung von Bedeutung.